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Eine PDF-Rechnung per E-Mail fühlt sich digital an. Für das Finanzamt ist sie es bald nicht mehr. Seit Anfang 2025 gilt in Deutschland Schritt für Schritt die E-Rechnung-Pflicht für Rechnungen zwischen Unternehmen. Ab 2027 müssen die ersten Betriebe E-Rechnungen verschicken, ab 2028 fast alle. In diesem Ratgeber erfährst du, ab wann das für dich gilt, welche Ausnahmen es gibt, was eine echte E-Rechnung ist und was dich die Umstellung kostet. Mit einem Check, der dir in einer Minute sagt, wo du stehst.
Kurz & klar
- Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025 – auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür.
- Ausstellen müssen E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2027 alle, die 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatten.
- Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle Rechnungen an andere Unternehmen im Inland, egal wie hoch der Umsatz ist.
- Ausnahmen: Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrkarten, bestimmte steuerfreie Leistungen – und Kleinunternehmer beim Ausstellen.
01.01.2028Ab diesem Tag gilt die E-Rechnung-Pflicht für fast alle Rechnungen an Geschäftskunden
1. Januar 2025
Empfangen: alle Unternehmen
gilt schon1. Januar 2027
Ausstellen: über 800.000 € Vorjahresumsatz
1. Januar 2028
Ausstellen: alle im B2B-Inland
- Übergangszeit bis Ende 2027: PDF und Papier noch erlaubt
Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Der Computer des Empfängers kann sie automatisch auslesen: Rechnungsnummer, Beträge, Steuersätze, Bankverbindung. Die Daten stecken in einer XML-Datei, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
In Deutschland sind vor allem zwei Formate verbreitet:
- XRechnung: eine reine XML-Datei. Menschen können sie nur mit einem Anzeigeprogramm lesen. Pflicht bei Rechnungen an Behörden.
- ZUGFeRD: eine PDF-Datei, in die die XML-Daten eingebettet sind. Menschen sehen eine normale Rechnung, der Computer liest die Daten. Gültig ab Version 2.0.1 – die Profile MINIMUM und BASIC WL reichen allerdings nicht aus.
Die Rechnungsarten im Vergleich
| Anbieter | Beispiel | Ist das eine E-Rechnung? | Erlaubt im B2B-Inland | Link |
|---|---|---|---|---|
| XRechnung | XML-Datei aus dem Rechnungsprogramm | ja | immer | |
| ZUGFeRD ab 2.0.1 | PDF mit eingebetteten XML-Daten | ja (nicht mit den Profilen MINIMUM und BASIC WL) | immer | |
| Einfache PDF | aus Word, Excel oder einer Vorlage erzeugt | nein | bis Ende 2026 mit Zustimmung des Empfängers; 2027 nur bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz; ab 2028 nicht mehr | |
| Papierrechnung | ausgedruckt und per Post | nein | bis Ende 2026; 2027 nur bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz; ab 2028 nicht mehr |
Beispiel: XML-Datei aus dem Rechnungsprogramm
Ist das eine E-Rechnung?: ja
Erlaubt im B2B-Inland: immer
Beispiel: PDF mit eingebetteten XML-Daten
Ist das eine E-Rechnung?: ja (nicht mit den Profilen MINIMUM und BASIC WL)
Erlaubt im B2B-Inland: immer
Beispiel: aus Word, Excel oder einer Vorlage erzeugt
Ist das eine E-Rechnung?: nein
Erlaubt im B2B-Inland: bis Ende 2026 mit Zustimmung des Empfängers; 2027 nur bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz; ab 2028 nicht mehr
Beispiel: ausgedruckt und per Post
Ist das eine E-Rechnung?: nein
Erlaubt im B2B-Inland: bis Ende 2026; 2027 nur bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz; ab 2028 nicht mehr
Quelle: BMF-Fragen und Antworten zur E-Rechnung und § 27 Abs. 38 UStG, Stand Oktober 2026. Ausnahmen wie Kleinbeträge und Kleinunternehmer gelten zusätzlich.
Ab wann gilt die E-Rechnung-Pflicht für dich?
Die Pflicht kommt in drei Stufen. Welche davon dich betrifft, hängt davon ab, was du tust: Rechnungen empfangen oder Rechnungen schreiben.
Die drei Stufen der E-Rechnung-Pflicht
- 1. Seit 1. Januar 2025: Empfangen
Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen annehmen können. Das gilt ohne Ausnahme, also auch für Kleinunternehmer und Freiberufler. Ein E-Mail-Postfach, in dem die Datei ankommt, genügt. Eine automatische Weiterverarbeitung ist nicht vorgeschrieben.
- 2. Ab 1. Januar 2027: Ausstellen für größere Betriebe
Wer 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, muss für Rechnungen an andere Unternehmen im Inland E-Rechnungen verschicken. Wer darunter liegt, darf 2027 weiter Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben – PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
- 3. Ab 1. Januar 2028: Ausstellen für alle
Die Umsatzgrenze fällt weg. Alle Rechnungen an andere Unternehmen im Inland müssen dann E-Rechnungen sein. Es bleiben nur die dauerhaften Ausnahmen.
seit 2025
Empfangen
Pflicht für alle Unternehmen
ab 2027
Ausstellen
bei über 800.000 € Vorjahresumsatz
ab 2028
Ausstellen
für alle im B2B-Inland
8 Jahre
Aufbewahrung
im Originalformat, unverändert
Für die meisten Selbstständigen und kleinen Betriebe heißt das: Bis Ende 2027 darfst du weiter PDF- oder Papierrechnungen schreiben. Ab 2028 nicht mehr. Das klingt nach viel Zeit. Aber wer 2027 ohne Druck umstellt, kann in Ruhe testen, statt im Dezember hektisch ein Programm zu suchen.
Mach den Check: Musst du E-Rechnungen schreiben?
E-Rechnung-Check in 4 Fragen
Beantworte vier Fragen zu deinem Geschäft. Der Check zeigt dir, ab wann du E-Rechnungen empfangen und ausstellen musst.
Frage 1 von 4
Schreibst du Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland?
Unverbindliche Orientierung, keine Steuerberatung. Rechtsstand: Oktober 2026. Sonderfälle wie steuerfreie Leistungen oder EDI-Verfahren bitte mit deiner Steuerberatung klären.
Welche Ausnahmen gelten?
Nicht jede Rechnung muss eine E-Rechnung sein. Diese Fälle sind dauerhaft ausgenommen:
- Rechnungen an Privatkunden (B2C). Wer nur an Verbraucher verkauft, muss keine E-Rechnungen schreiben. Empfangen können muss er sie trotzdem.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto. Zum Beispiel ein Bewirtungsbeleg oder ein kleiner Materialeinkauf.
- Fahrausweise wie Bahn- oder Bustickets.
- Bestimmte steuerfreie Leistungen, zum Beispiel viele Heilbehandlungen oder Unterrichtsleistungen.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Ausstellen. Diese Ausnahme ist nach aktuellem Stand nicht befristet.
- Rechnungen ins Ausland. Die deutsche Pflicht betrifft nur Geschäfte zwischen Unternehmen im Inland.
Was passiert, wenn du keine E-Rechnung schickst?
Ein Bußgeld speziell für fehlende E-Rechnungen gibt es nicht. Das eigentliche Problem liegt beim Kunden: Wo eine E-Rechnung Pflicht ist, gilt eine PDF- oder Papierrechnung nicht als ordnungsgemäße Rechnung. Das kann den Vorsteuerabzug deines Kunden gefährden. Seine Buchhaltung wird die Rechnung deshalb zurückschicken und eine korrekte E-Rechnung verlangen.
Für dich bedeutet das: Dein Geld kommt später. Im schlechtesten Fall zahlt ein Geschäftskunde erst, wenn die Rechnung im richtigen Format vorliegt. Gerade in der Anfangszeit, in der jeder Zahlungseingang zählt, ist das ein echtes Liquiditätsrisiko.
So bereitest du dich in 6 Schritten vor
Dein Fahrplan zur E-Rechnung
Welche Software kann E-Rechnungen – und was kostet sie?
Word und Excel können keine E-Rechnungen erzeugen. Du brauchst ein Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm, das XRechnung und ZUGFeRD beherrscht. Die gute Nachricht: Das können inzwischen fast alle gängigen Programme, und für wenige Rechnungen gibt es sogar kostenlose Tarife.
Rechnungsprogramme mit E-Rechnung (Auswahl, Stand Oktober 2026)
| Anbieter | Tarif | Preis pro Monat (netto) | E-Rechnung erstellen | Gut für | Link |
|---|---|---|---|---|---|
| sevdesk Kostenloser Einstieg | Kostenlos | 0 € | ja, XRechnung und ZUGFeRD, 3 Rechnungen pro Monat | Einstieg und sehr wenige Rechnungen | Zum Anbieter* (Link folgt) |
| sevdesk | Rechnung | 12,90 € (bei Jahreszahlung günstiger) | ja, unbegrenzt | Selbstständige, die vor allem Rechnungen schreiben | Zum Anbieter* (Link folgt) |
| sevdesk Tipp für Solo-Selbstständige | Buchhaltung | 25,90 € (bei Jahreszahlung günstiger) | ja, plus E-Rechnungen empfangen und verbuchen | Rechnungen und komplette Buchhaltung in einem | Zum Anbieter* (Link folgt) |
| Lexware Office | Paket M | 12,90 € | Rechnungen ab Paket M; E-Rechnung-Funktionen beim Anbieter prüfen | wer mit einer Steuerkanzlei arbeitet, die Lexware nutzt | Zum Anbieter* (Link folgt) |
| Lexware Office | Paket L | 21,90 € | wie Paket M, plus EÜR und Umsatzsteuer-Voranmeldung | Rechnungen und Buchhaltung | Zum Anbieter* (Link folgt) |
| Accountable | je nach Tarif | siehe Anbieter | beim Anbieter prüfen | Freiberufler, die Buchhaltung und Steuererklärung in einer App wollen | Zum Anbieter* (Link folgt) |
Tarif: Kostenlos
Preis pro Monat (netto): 0 €
E-Rechnung erstellen: ja, XRechnung und ZUGFeRD, 3 Rechnungen pro Monat
Gut für: Einstieg und sehr wenige Rechnungen
Zum Anbieter* (Link folgt)Tarif: Rechnung
Preis pro Monat (netto): 12,90 € (bei Jahreszahlung günstiger)
E-Rechnung erstellen: ja, unbegrenzt
Gut für: Selbstständige, die vor allem Rechnungen schreiben
Zum Anbieter* (Link folgt)Tarif: Buchhaltung
Preis pro Monat (netto): 25,90 € (bei Jahreszahlung günstiger)
E-Rechnung erstellen: ja, plus E-Rechnungen empfangen und verbuchen
Gut für: Rechnungen und komplette Buchhaltung in einem
Zum Anbieter* (Link folgt)Tarif: Paket M
Preis pro Monat (netto): 12,90 €
E-Rechnung erstellen: Rechnungen ab Paket M; E-Rechnung-Funktionen beim Anbieter prüfen
Gut für: wer mit einer Steuerkanzlei arbeitet, die Lexware nutzt
Zum Anbieter* (Link folgt)Tarif: Paket L
Preis pro Monat (netto): 21,90 €
E-Rechnung erstellen: wie Paket M, plus EÜR und Umsatzsteuer-Voranmeldung
Gut für: Rechnungen und Buchhaltung
Zum Anbieter* (Link folgt)Tarif: je nach Tarif
Preis pro Monat (netto): siehe Anbieter
E-Rechnung erstellen: beim Anbieter prüfen
Gut für: Freiberufler, die Buchhaltung und Steuererklärung in einer App wollen
Zum Anbieter* (Link folgt)Quelle: Anbieterangaben und Vergleichsseiten (e-rechnung-vergleich.de, Stand 28.07.2026; fastlancer.org, Stand 07.07.2026). Preise und Funktionen können sich ändern – maßgeblich ist die Seite des Anbieters.
sevdesk Kostenlos (max. 3 Rechnungen): 0,00 €; sevdesk Rechnung: 12,90 €; Lexware Office Paket M: 12,90 €; Lexware Office Paket L (mit Buchhaltung): 21,90 €; sevdesk Buchhaltung: 25,90 € Quelle: Anbieterangaben und Vergleichsseiten, Stand Oktober 2026
Rechnungsprogramme sind Betriebsausgaben. Die Kosten senken also deinen Gewinn und damit deine Steuer. Wie sich die Programme im Alltag unterscheiden, zeigt der Buchhaltungssoftware-Vergleich. Eine ausführliche Übersicht nur zu E-Rechnungs-Programmen findest du im Ratgeber E-Rechnung-Software.
Worauf du bei der Programmwahl achten solltest
- Beide Formate: Das Programm sollte XRechnung und ZUGFeRD erstellen können. Manche Kunden, vor allem Behörden, verlangen ausdrücklich XRechnung.
- Empfang und Anzeige: Gut ist, wenn das Programm eingehende E-Rechnungen automatisch einliest und lesbar anzeigt.
- Prüfung vor dem Versand: Ein eingebauter Check, der fehlende Pflichtangaben meldet, spart Rückfragen.
- Archivierung: Das Programm sollte E-Rechnungen im Originalformat und GoBD-konform speichern.
- Anbindung an Konto und Steuerberatung: Eine Verbindung zu deinem Geschäftskonto und ein DATEV-Export sparen jede Woche Zeit. Welche Konten sich gut anbinden lassen, steht im Geschäftskonto-Vergleich.
- Preis nach deinem Bedarf: Wer nur ein paar Rechnungen im Monat schreibt, braucht keinen teuren Tarif. Plane die Kosten mit in dein Startbudget ein.
Häufige Fragen
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Über die Autorin
Sina Riegel hat mehrfach selbst gegründet – mit einer UG, einer GmbH und nach einer Insolvenz noch einmal allein, ganz ohne Förderung. Heute begleitet sie als Gründungscoach Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Auf geld-impuls.de schreibt sie über das, was Gründen wirklich kostet: ohne Schönrechnerei und ohne Business-Geschwafel.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
- IHK Köln: BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2025
- Haufe: BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur E-Rechnung
- Gesetze im Internet: § 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen)
- Gesetze im Internet: § 27 UStG (Übergangsvorschriften)
- Gesetze im Internet: § 34a UStDV (Kleinunternehmer)
- E-Rechnungs-Studio: E-Rechnung-Pflicht in Deutschland
- E-Rechnungs-Studio: E-Rechnung für Kleinunternehmer
- onlinemarktplatz.de: E-Rechnungspflicht 2027
- e-rechnung-vergleich.de: sevdesk Test 2026
- Fastlancer: Lexware Office vs. sevdesk 2026